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Vielseitigkeit mit Pferden
Ziel eines
Freizeitreitanlasses soll Freude und Spass an der Zusammenarbeit mit dem
Partner Pferd sein. Es darf aber nicht zum Selbstzweck ausarten, sondern die
Teilnahme an einem Turnier sollte immer die Kontrolle, eventuell Bestätigung
der täglichen Arbeit sein. Oberstes Ziel ist dabei, das Pferd ohne Druck und
Zwangsmittel zu trainieren und es zu seinem Wohle physisch und psychisch weiter
zu bringen, und mit ihm zusammen an den Aufgaben des Lebens zu wachsen.
Die folgenden Richtlinien
sollen Anregung und Leitplanken zur Durchführung eines Anlasses sein. Auf
keinen Fall soll jedoch die Kreativität des Veranstalters dadurch behindert
oder eingeschränkt werden.
Teilnahmeberechtigt
ist jeder Reiter/in oder Führperson, der/die das nötige Wissen und Können hat
um einen Vielseitigkeitsparcours zu absolvieren und über ein Minimum 4 Jahre
altes Pferd (Pony, Maultier oder Esel) verfügt. (Ausnahmen Alter im Reglement)
Ziel Förderung des Reitsports und der Vielseitigkeit des
Freizeitreitens im Speziellen. 2. Prüfung Horseathlon®
ist eine Vielseitigkeitsprüfung, mit folgenden Disziplinen:
Bodenarbeitsprüfung, Geländeritt mit Hindernissen oder Fragen zum Thema Pferd,
Geschicklichkeits- und Gelassenheitsprüfung, die die reiterlichen Fähigkeiten
und die Harmonie zwischen Reiter/Führperson und Pferd aufzeigen soll. Im
Sinne dieses Reglements gelten alle Arten von Geschicklichkeitsaufgaben, die
weder Tier noch Reiter/Führperson einer Gefahr aussetzen. 3.
Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt sind
alle ReiterInnen/Führpersonen, die das nötige Wissen und Können besitzen, um
einen Vielseitigkeitsparcours zu absolvieren und über ein minimum 4-jähriges
(3-jährig für die Kategorie E) Pferd, Pony, Maultier oder Esel verfügen. Es ist kein Brevet oder Pferdepass erforderlich! 4. Nennung Die Nennungen für die Prüfungen haben auf dem
Anmeldeformular zu erfolgen. Die Anmeldungen müssen korrekt, leserlich und
vollständig in Blockschrift ausgefüllt werden. Die Pferde müssen frei von Verletzungen und
ansteckenden Krankheiten sein. Der Veranstalter kann verdächtige Tiere von
einem Tierarzt untersuchen lassen oder sie vom Wettkampf ausschliessen. Der
Reiter muss auf Verlangen das Alter des Pferdes nachweisen können. Bei
Nichtteilnahme an der Prüfung erfolgt keine Rückvergütung des Nenngeldes. 5. Nenngeld Das Nenngeld wird vom
Veranstalter festgelegt. 6. Preise Jeder Teilnehmer erhält
eine Plakette. Der Rest ist Sache des Veranstalters und dessen Ermessen. 7.
Durchführung Die Ponys und Pferde müssen
auf einem Übungsplatz vorbereitet werden können. Die Übungsplatzaufsicht ist obligatorisch und der Jury
unterstellt. Ihre Anweisungen sind zu befolgen. Das Erstellen des Parcours liegt in der Verantwortung
des Parcoursbauers, jedoch gemäss den beschriebenen Richtlinien. (siehe
Parcoursbauerliste) Die Richter und Parcoursbauer werden vom SFRV
aufgeboten. An Posten auf dem Geländeritt dürfen nur von einem Richter/In
instruierte Personen bewerten. 8. Bewertung Es sind min. 2 Richter pro
Anlass vorgeschrieben. 9. Sanktionsrecht Reiter/Führpersonen oder Tiere, die offensichtlich in
einer Prüfung überfordert sind, können aus dem Parcours genommen werden. Bei
grobem Vergehen können Teilnehmer nach einer schriftlichen Verwarnung und im
Wiederholungsfalle für die Anlässe gesperrt werden. 10.
Rekursrecht Die Entscheide des OK, Jurypräsident, Richter und
Parcoursbauers sind verbindlich. Die Betroffenen haben die Möglichkeit, einen
schriftlichen Rekurs zuhanden des SFRV OK Horseathlon® einzureichen. Das OK. Horseathlon® entscheidet endgültig. Die
Kaution, die gleichzeitig mit dem Rekurs eingereicht werden muss, beträgt Fr.
100.-. Wird ein Rekurs gutgeheißen, so wird eine allfällige Kaution
zurückerstattet. Der Rekurs muss innert drei Tagen nach dem Vorfall eingereicht
werden. 11.
Reglement Dieses Reglement tritt am 30. Dezember 2007 in Kraft. 12.
Schlussbestimmungen Bei Unsicherheiten bei der Auslegung dieses Reglements
stützt sich die Jury auf das OK. Horseathlon Schweiz. Das OK. Horseathlon®
behält sich vor, das vorliegende
Reglement zu überarbeiten und den
aktuellen Bedürfnissen anzupassen. B.
Bestimmungen für den Teilnehmer 1. Tenues
Reiter/Führperson In allen Disziplinen ist eine saubere, passende
Bekleidung vorgeschrieben. Für Kinder und Jugendliche ist das Tragen eines
Reithelms mit Drei-Punkt-Befestigung oder eines Westernhutes mit
Sicherheitsschale obligatorisch. Auch für Erwachsene wird ein Helm, besonders
während des Geländerittes dringend empfohlen. Die Veranstalter machen Reiter
ohne Helm darauf aufmerksam, dass sie dies auf eigenes Risiko tun und lehnen
jede Haftung ab. Im Bodenarbeits- und Gelassenheitsparcours sind
Handschuhe empfohlen. 2. Zäumungen
/ Ausrüstung Bodenarbeit: Für
Bodenarbeitsprüfungen und Gelassenheitstest in allen Kategorien nur Halfter
sowie feste Schuhe. Bei der Bodenarbeitsprüfung und dem Gelassenheitstest sind
Gerten empfohlen. Reiten: Alle
normalen pferdegerechten Gebisse und gebisslose Zäumungen. 3. Kategorien A) Jugendliche von 12 bis 17 Jahren B) Mittelschwere Prüfung C) Schwere Prüfung E) nicht gerittene Klasse (Bodenarbeitsprüfung,
Geländespaziergang und Gelassenheitsprüfung) 4. Verbotene Ausrüstung - Turnschuhe - Sporen bei
Junioren und Einsteiger - Zaumzeug aus
Draht - Mechanische
Hackamore, Serretas - Jede Art von
Hilfszügel (Ausnahme Martingal) - Kinnriemen
oder Ketten die schmaler als 1,3 cm sind oder zu eng geschnallt sind - Sporen in der Bodenarbeits- und
Gelassenheitsprüfung. - scharfe
Nasenbänder, wie Fahrradketten usw. - Sättel und
Zaumzeuge bei der Bodenarbeits- und Gelassenheitsprüfungen - keine Trensen
mit Anzügen oder Kandaren für die Kategorien A, B und E - jede Art von
Sperrriemen und Sperrhalfter sowie mexikanische Nasenbänder 5. Anzahl
Starts -
Ein Teilnehmer darf pro Anlass mit max. 2 Pferden antreten - Ein Pferd darf
nicht zweimal pro Prüfung eingesetzt werden - Bei falscher Ausrüstung oder falschem Zubehör
kann man von der Prüfung ausgeschlossen werden. - Die Pferde müssen für die gerittenen
Prüfungen min. 4 Jahre, für die Kat. E, 3 Jahre alt sein. 6.
Spezielles Hengste jeden Alters dürfen von Jugendlichen auf
Turnieren weder geritten noch an der Hand geführt werden. 7.
Prüfungskategorien und Prüfungen a) Bodenarbeit: Wie
beim Geschicklichkeitsreiten, nur dass die Prüfung an der Hand absolviert wird.
8 Aufgaben, Zeit: ca. 4 bis 5
min. b) Geländeritt 10
Posten, wo Fragen zu Thema Pferd und Reiten gestellt werden. Anstelle von
Frageposten können auch Hindernisse eingebaut sein oder Fragen mit Hindernissen
kombiniert. (Fragen z. B.aus dem Brevetbuch) Zum Geländeritt
starten immer zwei Reiterpaare zusammen. Dauer:
ca. 2 bis 21/2 Stunden c) Gymkhana/Trail: Ein
vorgegebener Parcours mit 8 Hindernissen zum Thema Geschicklichkeit,
Gelassenheit und Dressur ist genau wie vorgeschrieben abzureiten. Zeit: ca.
5 Min. d) Gelassenheitsprüfung: Ein
vorgegebener Parcours aus 8 verschiedenen Gelassenheits- und Schreckübungen muss
vom Teilnehmer absolviert werden. Zeit: ca. 4 Min. 8. Durchführung - Das Erstellen des Parcours
liegt in der Verantwortung des Parcoursbauers/ Richters. - Für die Durchführung der
verschiedenen Disziplinen muss genügend Platz vorhanden sein. - Die Hindernisse sind so zu
konstruieren, dass Unfälle weitgehend ausgeschlossen sind. - Der Parcours ist mindestens
1/2 Stunde vor Turnierbeginn bekannt zu geben. Der Parcoursplatz darf mit dem
Pferd vor der Prüfung nicht betreten werden. - Pro Parcours gibt es max.
ein Springhindernis. Hindernishöhe: max. 40 cm. - Wenn die Sicherheit es erfordert, können die
Jury und der Richter jederzeit Konkurrenten den Start verbieten, oder die
Bedingungen der Prüfung abändern oder die Prüfung ganz abbrechen. - Der Richter hat das Recht,
einzelne Hindernisse oder den gesamten Parcours abzulehnen. - Bei jeder Prüfung kann der Richter die
Entfernung von Ausrüstungsteilen verlangen, wenn er glaubt, dass sie dem Pferd
oder dem Reiter/Führperson einen unfairen Vorteil verschaffen oder diese nicht
pferdegerecht sind. - Reiter/Führpersonen, die ihre Tiere
offensichtlich grundlos oder übermässig bestrafen oder sich und andere
gefährden, sei es im Parcours oder auf dem Abreitplatz, können durch die Jury
ausgeschlossen werden. - Ein allfälliger Reiter- oder
Pferdewechsel muss min. 30 Minuten vor Beginn der Prüfung der Jury
gemeldet werden, ansonsten ist das Reiterpaar von der Prüfung auszuschliessen. - Nach dem Turnier müssen die
Ranglisten dem Sekretariat des SFRV zugestellt werden, damit genau Buch geführt
werden kann. (Name des Reiters und des Pferdes, Adresse, Kategorie, das Alter und die
Punktzahl). 9. Bewertung - Der Teilnehmer darf ein Hindernis nur dreimal anreiten, danach
muss er auf ein Zeichen der Jury oder des Postenbetreuers den Parcours
fortsetzen. - Für die Rangierung wird nur die Punktzahl gewertet. Bei gleicher
Punktzahl, wird der Teilnehmer mit der höheren Bewertung im gerittenen Parcours
besser klassiert. Ist diese identisch, zählt der besser Bodenarbeitsparcours. - Es besteht eine Zeitlimite für die Absolvierung des Parcours. Die
vorgegebene Maximalzeit muss jedoch ein ruhiges Arbeiten/Reiten zulassen. - Die Bewertung erfolgt nach folgenden Gesichtspunkten: Manier des
Pferdes am Hindernis bzw. in der Aufgabe, Aufmerksamkeit gegenüber den Hilfen
des Reiters, geringe Hilfengebung. Höhere Punktzahlen erreichen Paare, die mit
Stil und angemessener Geschwindigkeit den Parcours absolvieren, wobei
vorsichtiges Reiten keinen Punkteabzug zur Folge hat. - Pro korrekt absolviertes Hindernis erhält das Reiterpaar maximal
10 Punkte. - Der Geländeritt kann aus 10 Frageposten bestehen, aus einer
Mischung von Fragen und Geländehindernissen oder nur aus Geländehindernissen.
Für jede richtig beantwortete Frage
erhält der Teilnehmer 2 Punkte, für
das korrekte gerittene
Geländehindernis 10 Punkte sowie Punkte für das absolvieren des Rittes. Im Maximum
Total 100 Punkte. Beispiel:
Der Ritt besteht aus 4 Geländehindernisse und 6 Frageposten. Der Reiter erhält
6 x 2 Punkte für die richtigen Fragen, 4 x 10 Punkte für das korrekt gerittene
Geländehindernis sowie 48 Punkte für den Ritt, total 100 Punkte. 10. Spezielles - Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre müssen in der Kat. A starten
(ab 18 in der Kat. B). Erwachsene können zwischen den Kategorien B
Einsteiger und Kat. C Amateur, je nach
Niveau des Pferdes auswählen. - Die Jury behält sich vor,
überforderte Reiterpaare zurückzustufen. - Wenn das Niveau eines Reiterpaares in der Kategorie B sehr hoch
ist, kann auf eigenen Wunsch während der Saison in die Kat. C gewechselt
werden. 11. Schweizermeisterschaft - Die Schweizermeisterschaft findet jeweils Ende des Jahres statt.
Die Qualifizierten werden vom SFRV direkt angeschrieben. Der
Qualifikationsmodus wird am Anfang des Jahres bekannt gegeben. - Ein Reiter kann mehrere
Pferde qualifizieren, aber nur mit einem an der SM starten. - Fällt ein qualifiziertes
Pferd durch Verletzung oder Krankheit aus, kann dieses durch ein anderes ersetzt werden.
(Tierarztzeugnis) - Der Reiter kann nicht
ausgewechselt werden. 12. Anhang Nachfolgend eine unvollständige Liste einiger Hindernisse für die
Bodenarbeits- und Geschicklichkeitsprüfung. Sie soll der Kreativität des
Parcoursbauers jedoch keinen Riegel vorschieben, sondern nur einige Ideen
aufzeigen. Für eventuelle Hindernisse auf dem Geländeritt sind von den unten
aufgezählten Hindernissen oder, wenn vorhanden, Naturhindernisse (Wasser,
Baumstämme usw.) einzubauen Übungen Bodenarbeitsprüfung, Geländeritt und
Geschicklichkeitsreiten -
Wippe -
Brücke -
Zaun oder Tor -
Rückwärts mit
Stangen (mind. Breite 80 cm) -
Rückwärts ohne
Stangen als Dressuraufgabe -
Seitwärts mit
Stangen (max. Höhe 40 cm) -
Slalom -
Stangen überqueren
(Grill, Stern, Labyrinth, erhöht) -
Vor- und
Hinterhandwendungen -
Vor- und
Hinterhandwendungen mit Ring (mind. Durchmesser 80 cm) -
Sprünge (max. 40
cm) -
Gegenstände
transportieren -
Schritt – Trab –
Galopp -
Volten -
Plastik überqueren -
Zirkel -
Übungen mit
Pylonen -
Absteigen und
stehen bleiben (Statue) -
In Hänger
verladen (Bodenarbeitsprüfung) -
Anbinden
(Bodenarbeitsprüfung) -
Sachen
transportieren -
Mantel/Jacke aus-
und anziehen -
Wäsche aufhängen -
Ring überqueren,
Vorder- und Hinterbeine in den Ring stellen (mind. Durchmesser -
40 cm) -
Sonnenuhr -
usw. Übungen
Gelassenheitsprüfung -
Pferd führen Schritt und Trab (bei Gangpferden die entsprechende Gangart) -
Tunnel -
Ballone -
Spraydose -
Aufsteigende Luftballons hinter einer Hecke -
Flatterbandpassage -
Fahnen transportieren -
Regenrohr -
Flatterband mit Müllpassage -
Schreckhantel -
Plastikplane -
Rappelsack -
Sträucher am Seil ziehen -
Aufgehender Regenschirm -
Mit Regenschirm laufen -
Stillstehen trotz eines zischenden Geräusches -
Rollende Bälle aus einer Ecke -
Stangensalat mit Radio -
Fackel -
Bälle -
Luftballonpassage -
An Traktor/oder Lastwagen vorbeilaufen -
Gertentest -
Kiesrohr -
Pferdeanhänger (verladen) -
Regenschutz an- und ausziehen -
Tiere in einem Gehege (echt oder Attrappen) -
Vorbeifahrender Velofahrer -
Wasserhindernisse -
Plüschtiere -
Kuhglocken -
Geschirrglöckchen -
Betonmischer -
usw.
A. Allgemeine Bestimmungen