Horseathlon®

 

 

 

Vielseitigkeit mit Pferden

 

 

 

 

 

Richtlinien

 

 

Ziel eines Freizeitreitanlasses soll Freude und Spass an der Zusammenarbeit mit dem Partner Pferd sein. Es darf aber nicht zum Selbstzweck ausarten, sondern die Teilnahme an einem Turnier sollte immer die Kontrolle, eventuell Bestätigung der täglichen Arbeit sein. Oberstes Ziel ist dabei, das Pferd ohne Druck und Zwangsmittel zu trainieren und es zu seinem Wohle physisch und psychisch weiter zu bringen, und mit ihm zusammen an den Aufgaben des Lebens zu wachsen.

 

Die folgenden Richtlinien sollen Anregung und Leitplanken zur Durchführung eines Anlasses sein. Auf keinen Fall soll jedoch die Kreativität des Veranstalters dadurch behindert oder eingeschränkt werden.

 

 

Teilnahmeberechtigt ist jeder Reiter/in oder Führperson, der/die das nötige Wissen und Können hat um einen Vielseitigkeitsparcours zu absolvieren und über ein Minimum 4 Jahre altes Pferd (Pony, Maultier oder Esel) verfügt. (Ausnahmen Alter im Reglement)


 

 

 

Reglement 

 

 

 

 

 

 


A.  Allgemeine Bestimmungen

 

Ziel

Förderung des Reitsports und der Vielseitigkeit des Freizeitreitens im Speziellen.

 

2. Prüfung

Horseathlon® ist eine Vielseitigkeitsprüfung, mit folgenden Disziplinen: Bodenarbeitsprüfung, Geländeritt mit Hindernissen oder Fragen zum Thema Pferd, Geschicklichkeits- und Gelassenheitsprüfung, die die reiterlichen Fähigkeiten und die Harmonie zwischen Reiter/Führperson und Pferd aufzeigen soll.

Im Sinne dieses Reglements gelten alle Arten von Geschicklichkeitsaufgaben, die weder Tier noch Reiter/Führperson einer Gefahr aussetzen.

 

3. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind alle ReiterInnen/Führpersonen, die das nötige Wissen und Können besitzen, um einen Vielseitigkeitsparcours zu absolvieren und über ein minimum 4-jähriges (3-jährig für die Kategorie E) Pferd, Pony, Maultier oder Esel  verfügen. Es ist kein Brevet  oder Pferdepass erforderlich!

 

4. Nennung

Die Nennungen für die Prüfungen haben auf dem Anmeldeformular zu erfolgen. Die Anmeldungen müssen korrekt, leserlich und vollständig in Blockschrift ausgefüllt werden.

 

Die Pferde müssen frei von Verletzungen und ansteckenden Krankheiten sein. Der Veranstalter kann verdächtige Tiere von einem Tierarzt untersuchen lassen oder sie vom Wettkampf ausschliessen. Der Reiter muss auf Verlangen das Alter des Pferdes nachweisen können. Bei Nichtteilnahme an der Prüfung erfolgt keine Rückvergütung des Nenngeldes.

 

5. Nenngeld

Das Nenngeld wird vom Veranstalter festgelegt.

 

6. Preise

Jeder Teilnehmer erhält eine Plakette. Der Rest ist Sache des Veranstalters und dessen Ermessen.

 

7. Durchführung

Die Ponys und Pferde müssen auf einem Übungsplatz vorbereitet werden können.

Die Übungsplatzaufsicht ist obligatorisch und der Jury unterstellt. Ihre Anweisungen sind zu befolgen.

 

Das Erstellen des Parcours liegt in der Verantwortung des Parcoursbauers, jedoch gemäss den beschriebenen Richtlinien. (siehe Parcoursbauerliste)

 

Die Richter und Parcoursbauer werden vom SFRV aufgeboten. An Posten auf dem Geländeritt dürfen nur von einem Richter/In instruierte Personen bewerten.

 

 

8. Bewertung

Es sind min. 2 Richter pro Anlass vorgeschrieben.

 

9.  Sanktionsrecht

Reiter/Führpersonen oder Tiere, die offensichtlich in einer Prüfung überfordert sind, können aus dem Parcours genommen werden. Bei grobem Vergehen können Teilnehmer nach einer schriftlichen Verwarnung und im Wiederholungsfalle für die Anlässe gesperrt werden.

 

10. Rekursrecht

Die Entscheide des OK, Jurypräsident, Richter und Parcoursbauers sind verbindlich. Die Betroffenen haben die Möglichkeit, einen schriftlichen Rekurs zuhanden des SFRV OK Horseathlon® einzureichen.

Das OK. Horseathlon® entscheidet endgültig. Die Kaution, die gleichzeitig mit dem Rekurs eingereicht werden muss, beträgt Fr. 100.-. Wird ein Rekurs gutgeheißen, so wird eine allfällige Kaution zurückerstattet. Der Rekurs muss innert drei Tagen nach dem Vorfall eingereicht werden.

 

11. Reglement

Dieses Reglement tritt am 30. Dezember 2007 in Kraft.

 

12. Schlussbestimmungen

Bei Unsicherheiten bei der Auslegung dieses Reglements stützt sich die Jury auf das OK. Horseathlon Schweiz. Das OK. Horseathlon® behält  sich vor, das vorliegende Reglement  zu überarbeiten und den aktuellen Bedürfnissen anzupassen.

 

 

 

B. Bestimmungen für den Teilnehmer

 

1. Tenues Reiter/Führperson

In allen Disziplinen ist eine saubere, passende Bekleidung vorgeschrieben.

Für Kinder und Jugendliche ist das Tragen eines Reithelms mit Drei-Punkt-Befestigung oder eines Westernhutes mit Sicherheitsschale obligatorisch. Auch für Erwachsene wird ein Helm, besonders während des Geländerittes dringend empfohlen. Die Veranstalter machen Reiter ohne Helm darauf aufmerksam, dass sie dies auf eigenes Risiko tun und lehnen jede Haftung ab.

Im Bodenarbeits- und Gelassenheitsparcours sind Handschuhe empfohlen.

 

 

2. Zäumungen / Ausrüstung

Bodenarbeit:   Für Bodenarbeitsprüfungen und Gelassenheitstest in allen Kategorien nur Halfter sowie feste Schuhe. Bei der Bodenarbeitsprüfung und dem Gelassenheitstest sind Gerten empfohlen.

 

 

Reiten:                        Alle normalen pferdegerechten Gebisse und gebisslose Zäumungen.      

 


3. Kategorien

 

A) Jugendliche von 12  bis 17 Jahren

 

B) Mittelschwere Prüfung

 

C) Schwere Prüfung

 

E) nicht gerittene Klasse (Bodenarbeitsprüfung, Geländespaziergang und Gelassenheitsprüfung)

 

4. Verbotene Ausrüstung

-  Turnschuhe

-  Sporen bei Junioren und Einsteiger

-  Zaumzeug aus Draht

-  Mechanische Hackamore, Serretas

-  Jede Art von Hilfszügel (Ausnahme Martingal)

-  Kinnriemen oder Ketten die schmaler als 1,3 cm sind oder zu eng geschnallt sind

-  Sporen in der Bodenarbeits- und Gelassenheitsprüfung. 

-  scharfe Nasenbänder, wie Fahrradketten usw.

-  Sättel und Zaumzeuge bei der Bodenarbeits- und Gelassenheitsprüfungen

-  keine Trensen mit Anzügen oder Kandaren für die Kategorien A, B und E

-  jede Art von Sperrriemen und Sperrhalfter sowie mexikanische Nasenbänder

 

5. Anzahl Starts

- Ein Teilnehmer darf pro Anlass mit max. 2 Pferden antreten

-  Ein Pferd darf nicht zweimal pro Prüfung eingesetzt werden

-  Bei falscher Ausrüstung oder falschem Zubehör kann man von der Prüfung

   ausgeschlossen werden.

-  Die Pferde müssen für die gerittenen Prüfungen min. 4 Jahre, für die Kat. E, 3 Jahre alt

   sein.

 

6. Spezielles

Hengste jeden Alters dürfen von Jugendlichen auf Turnieren weder geritten noch an der Hand geführt werden.

 

7. Prüfungskategorien und Prüfungen

 

a) Bodenarbeit:                      Wie beim Geschicklichkeitsreiten, nur dass die Prüfung an der

                                               Hand absolviert wird.  8  Aufgaben, Zeit: ca. 4 bis 5 min.

 

b) Geländeritt                         10 Posten, wo Fragen zu Thema Pferd und Reiten gestellt werden. Anstelle von Frageposten können auch Hindernisse eingebaut sein oder Fragen mit Hindernissen kombiniert. (Fragen z. B.aus dem Brevetbuch)

                                               Zum Geländeritt starten immer zwei Reiterpaare zusammen.

                                                Dauer: ca. 2  bis 21/2 Stunden

                                              

c) Gymkhana/Trail:                Ein vorgegebener Parcours mit  8  Hindernissen zum Thema Geschicklichkeit, Gelassenheit und Dressur ist genau wie vorgeschrieben abzureiten. Zeit: ca. 5 Min.

 

d) Gelassenheitsprüfung:      Ein vorgegebener Parcours aus 8 verschiedenen Gelassenheits- und Schreckübungen muss vom Teilnehmer absolviert werden. Zeit: ca. 4 Min.

 

 

8. Durchführung

-   Das Erstellen des Parcours liegt in der Verantwortung des Parcoursbauers/ Richters.

-   Für die Durchführung der verschiedenen Disziplinen muss genügend Platz vorhanden

    sein.

-   Die Hindernisse sind so zu konstruieren, dass Unfälle weitgehend ausgeschlossen sind.

-   Der Parcours ist mindestens 1/2 Stunde vor Turnierbeginn bekannt zu geben. Der

     Parcoursplatz darf mit dem Pferd vor der Prüfung nicht betreten werden.

-   Pro Parcours gibt es  max.  ein Springhindernis. Hindernishöhe: max. 40 cm.

-   Wenn die Sicherheit es erfordert, können die Jury und der Richter jederzeit Konkurrenten den Start verbieten, oder die Bedingungen der Prüfung abändern oder die Prüfung ganz abbrechen.

-   Der Richter hat das Recht, einzelne Hindernisse oder den gesamten Parcours

    abzulehnen.

-   Bei jeder Prüfung kann der Richter die Entfernung von Ausrüstungsteilen verlangen, wenn er glaubt, dass sie dem Pferd oder dem Reiter/Führperson einen unfairen Vorteil verschaffen oder diese nicht pferdegerecht sind.

-   Reiter/Führpersonen, die ihre Tiere offensichtlich grundlos oder übermässig bestrafen oder sich und andere gefährden, sei es im Parcours oder auf dem Abreitplatz, können durch die Jury ausgeschlossen werden.

-   Ein allfälliger Reiter- oder Pferdewechsel muss min. 30 Minuten vor Beginn der Prüfung

    der Jury gemeldet werden, ansonsten ist das Reiterpaar von der Prüfung auszuschliessen.

-   Nach dem Turnier müssen die Ranglisten dem Sekretariat des SFRV zugestellt werden,

     damit genau Buch geführt werden kann. (Name des Reiters und des Pferdes, Adresse,

     Kategorie, das Alter und die Punktzahl).

 

 

9. Bewertung

-    Der Teilnehmer darf ein Hindernis nur dreimal anreiten, danach muss er auf ein Zeichen der Jury oder des Postenbetreuers den Parcours fortsetzen.

-    Für die Rangierung wird nur die Punktzahl gewertet. Bei gleicher Punktzahl, wird der Teilnehmer mit der höheren Bewertung im gerittenen Parcours besser klassiert. Ist diese identisch, zählt der besser Bodenarbeitsparcours.

-    Es besteht eine Zeitlimite für die Absolvierung des Parcours. Die vorgegebene Maximalzeit muss jedoch ein ruhiges Arbeiten/Reiten zulassen.

-    Die Bewertung erfolgt nach folgenden Gesichtspunkten: Manier des Pferdes am Hindernis bzw. in der Aufgabe, Aufmerksamkeit gegenüber den Hilfen des Reiters, geringe Hilfengebung. Höhere Punktzahlen erreichen Paare, die mit Stil und angemessener Geschwindigkeit den Parcours absolvieren, wobei vorsichtiges Reiten keinen Punkteabzug zur Folge hat.

-    Pro korrekt absolviertes Hindernis erhält das Reiterpaar maximal 10 Punkte.

-    Der Geländeritt kann aus 10 Frageposten bestehen, aus einer Mischung von Fragen und Geländehindernissen oder nur aus Geländehindernissen. Für jede richtig beantwortete Frage  erhält der Teilnehmer 2 Punkte, für  das korrekte  gerittene Geländehindernis 10 Punkte sowie Punkte für das absolvieren des Rittes. Im Maximum Total 100 Punkte.

Beispiel: Der Ritt besteht aus 4 Geländehindernisse und 6 Frageposten. Der Reiter erhält 6 x 2 Punkte für die richtigen Fragen, 4 x 10 Punkte für das korrekt gerittene Geländehindernis sowie 48 Punkte für den Ritt, total 100 Punkte.

 

 

10. Spezielles

-    Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre müssen in der Kat. A starten (ab 18 in der Kat. B). Erwachsene können zwischen den Kategorien B Einsteiger  und Kat. C Amateur, je nach Niveau des Pferdes auswählen.

-    Die Jury behält sich vor, überforderte Reiterpaare zurückzustufen.

-    Wenn das Niveau eines Reiterpaares in der Kategorie B sehr hoch ist, kann auf eigenen Wunsch während der Saison in die Kat. C gewechselt werden.

 

 

11. Schweizermeisterschaft

-    Die Schweizermeisterschaft findet jeweils Ende des Jahres statt. Die Qualifizierten werden vom SFRV direkt angeschrieben. Der Qualifikationsmodus wird am Anfang des Jahres bekannt gegeben.

-   Ein Reiter kann mehrere Pferde qualifizieren, aber nur mit einem an der SM starten.

-   Fällt ein qualifiziertes Pferd durch Verletzung oder Krankheit aus, kann dieses durch ein 

    anderes ersetzt werden. (Tierarztzeugnis)

-    Der Reiter kann nicht ausgewechselt werden.

 

 

12. Anhang

Nachfolgend eine unvollständige Liste einiger Hindernisse für die Bodenarbeits- und Geschicklichkeitsprüfung. Sie soll der Kreativität des Parcoursbauers jedoch keinen Riegel vorschieben, sondern nur einige Ideen aufzeigen.

Für eventuelle Hindernisse auf dem Geländeritt sind von den unten aufgezählten Hindernissen oder, wenn vorhanden, Naturhindernisse (Wasser, Baumstämme usw.) einzubauen

 

Übungen Bodenarbeitsprüfung, Geländeritt und Geschicklichkeitsreiten

-          Wippe

-          Brücke

-          Zaun oder Tor

-          Rückwärts mit Stangen (mind. Breite 80 cm)

-          Rückwärts ohne Stangen als Dressuraufgabe

-          Seitwärts mit Stangen (max. Höhe 40 cm)

-          Slalom

-          Stangen überqueren (Grill, Stern, Labyrinth, erhöht)

-          Vor- und Hinterhandwendungen

-          Vor- und Hinterhandwendungen mit Ring (mind. Durchmesser 80 cm)

-          Sprünge (max. 40 cm)

-          Gegenstände transportieren

-          Schritt – Trab – Galopp

-          Volten

-          Plastik überqueren

-          Zirkel

-          Übungen mit Pylonen

-          Absteigen und stehen bleiben (Statue)

-          In Hänger verladen (Bodenarbeitsprüfung)

-          Anbinden (Bodenarbeitsprüfung)

-          Sachen transportieren

-          Mantel/Jacke aus- und anziehen

-          Wäsche aufhängen

-          Ring überqueren, Vorder- und Hinterbeine in den Ring stellen (mind. Durchmesser

-          40 cm)

-          Sonnenuhr

-          usw.


 

Übungen Gelassenheitsprüfung

-          Pferd führen Schritt und Trab (bei Gangpferden die entsprechende Gangart)

-          Tunnel

-          Ballone

-          Spraydose

-          Aufsteigende Luftballons hinter einer Hecke

-          Flatterbandpassage

-          Fahnen transportieren

-          Regenrohr

-          Flatterband mit Müllpassage

-          Schreckhantel

-          Plastikplane

-          Rappelsack

-          Sträucher am Seil ziehen

-          Aufgehender Regenschirm

-          Mit Regenschirm laufen

-          Stillstehen trotz eines zischenden Geräusches

-          Rollende Bälle aus einer Ecke

-          Stangensalat mit Radio

-          Fackel

-          Bälle

-          Luftballonpassage

-          An Traktor/oder Lastwagen vorbeilaufen

-          Gertentest

-          Kiesrohr

-          Pferdeanhänger (verladen)

-          Regenschutz an- und ausziehen

-          Tiere in einem Gehege (echt oder Attrappen)

-          Vorbeifahrender Velofahrer

-          Wasserhindernisse

-          Plüschtiere

-          Kuhglocken

-          Geschirrglöckchen

-          Betonmischer

-          usw.